Im Frühjahr 1975 kamen familiäre Zweifel an der Notwendigkeit meiner Seefahrt auf und da ich einen Beruf hatte, der nicht von der Fischerei abhängig war, wurde beschlossen dass ich ab Januar 1976 wieder an Land arbeiten werde. Ich wäre gern noch weiter gefahren, denn mit dem geringeren Verdienst an Land ließen sich materielle Wünsche langwieriger erarbeiten. In Gesprächen mit meiner Frau äußerte ich auch, ich würde nur an Land arbeiten, wenn ich ein höheres Gehalt als normale Ingenieur-Absolventen bekommen würde. Absolventen wurden mit etwa 650 – 750 Mark (DDR) brutto eingestellt. Da Angestellten Gehälter 100% nach Tabelle versteuert wurden, hatte man in den ersten Jahren netto weit weniger als Facharbeiter in Produktionsbetrieben. Das Studium hätte sich also finanziell nicht gelohnt.Mitte 1975 sah meine Frau mehrmals ein Zeitungsinserat vom Wasserstraßenbau Magdeburg in der Lokalzeitung "Volksstimme". Man suchte einen Elektro-Ingenieur für Flotten- und Landbereich des Betriebes. Da das etwas mit Schiffen zu tun hatte, schrieb sie den Betrieb an. Über den Brief, den ich erst 1991 nach der Aushändigung meiner Kaderakte lesen konnte, musste ich schmunzeln. Hatte sie doch im vorletzten Satz die wichtige Frage nach dem Gehalt gestellt. Die Briefkopiezeigt auch Bemerkungen der Betriebskaderleitung. Dieser Anfrage meiner Frau folgte eine Gehaltszusicherung von 920 M. Vor der letzten Reise im August 1974 fuhr ich zu einem persönlichen Gespräch zum WSB Magdeburg. Man sicherte mir dabei zu, die Planstelle bis Ende Dezember frei zu halten und erhöhte das Anfangsgehalt auf 960 M. Mit diesem Ausblick war ich zu der Zeit sehr zufrieden.Ich trat die letzte Reise vom 29.08. bis 02.12.1975 an. Vorsorglich stellte ich noch am 27.08. im Kombinat schriftlich einen Antrag für einen Aufhebungsvertrag und gab ihn in der Kaderleitung Flotte ab. Bis zum Reiseende folgte keine Reaktion auf den Antrag, auch zu Hause war keine Post eingetroffen. Mit einem 2. Antrag erneuerte ich deshalb mein Anliegen. Nach einiger Zeit wurde ich zum Gespräch in die Kaderleitung nach Rostock bestellt. Dort sagte man mir ein Aufhebungsvertrag wäre nicht möglich, da mein Absolventen-Arbeitsvertrag noch zwei Jahre Gültigkeit hat und den müsste ich unbedingt einhalten. Im ersten Augenblick war ich sauer, hatte ich doch schon den Beginn der Tätigkeit im neuen Betrieb zugesagt. Ich fragte dann nach dem Vertrag, der angeblich in meiner Kaderakte war. Die Akte kam, aber ein Vertrag wurde nicht gefunden. Da ich mich 1974 selbst wieder im Betrieb beworben hatte, d. h. das Kombinat hatte mich nach dem Studium nicht angefordert, war mir durch ein Versäumnis der Kaderleitung kein Absolventen-Vertrag zur Unterschrift vorgelegt wurden. Man musste mich daraufhin gehen lassen. Die Kaderleitung bekam großen Ärger mit Betriebs- und Generaldirektor.Der Betriebsdirektor mußte für meinen Aufhebungsvertrag einen Antrag an den Generaldirektor stellen. Der Antrag wurde dann genehmigt aber aus Frust verzögerte man meinen Abgang bis in den Januar 1976. Am 06.01.1976 konnte ich dann erst den Aufhebungsvertrag unterschreiben.Antrag DirektorAntwort General DirektorAufhebungsvertragDie gezeigten Dokumente stammen alle aus der mir 1991 zugeschickten Kaderakte,die von jedem Menschen in der DDR von der Lehrzeit bis zum Lebensende geführt und von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle weiter gereicht wurde.Die nächste Seite beschreibt meine Tätigkeit an Land und wie es zur 2. Seefahrtszeit kam …
Beendigung des ersten Teilabschnittes meiner Fahrzeit im Fischkombinat Rostock